FAQ - HÄUFiGE GESTELLTE FRAGEN

HÄUFiG GESTELLTE FRAGEN

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen über meine Praxis, meine Psychotherapie, Abrechnung mit Versicherungen und Kostenübernahme von Krankenkassen.

 

WERDEN MEINE INFORMATIONEN VERTRAULICH BEHANDELT?

Ja, selbstverständlich.

Alle Informationen und Probleme behandle ich streng vertraulich, denn ich unterliege von Gesetz wegen der Schweigepflicht, genau wie Ihr Arzt oder Rechtsanwalt.

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Soll eine Krankenkasse oder -Versicherungen die Kosten übernehmen bin ich diesen gegenüber beim Genehmigungsverfahren bezüglich der Kostenübernahme allerdings zur Auskunft verpflichtet.

Als Selbstzahler ist es Ihnen immer möglich, Ihr Problem komplett anonym zu halten, denn sie benötigen kein Genehmigungsverfahren Ihrer Versicherung, bei dem Sachbearbeiter und Vertragsärzte Ihrer Versicherungssesellschaft Einblick in Ihre privaten Angelegenheiten erhalten.​

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WIE LANGE MUSS ICH AUF EINEN TERMIN WARTEN?

Gar nicht.

Für dringende Fälle habe ich (oder mache ich) immer kurzfristig Termine frei, meist schon in derselben oder nächsten Woche. Wenn Ihr Anliegen nicht so dringend ist, kann ich Ihnen auf jeden Fall innerhalb weniger Wochen einen Termin anbieten.

WIE LANGE DAUERT EINE THERAPIE ?

Das ist im voraus schwer zu sagen.

Gerne würde ich Ihnen im Vorfeld konkrete Angaben hierzu machen, das wäre aber unseriös. Wir Menschen sind so individuell wie unsere Probleme.

Was ich sagen kann ist, dass meine Therapie häufig 20-50% schneller zum Ziel führt als die Regelzeit. Im Vergleich zur durchschnittlichen Therapiedauer anderer Therapeuten werden Sie bei mir also möglicherweise schneller wieder gesund.

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Wie lange eine Psychotherapie dauert, hängt von vielen Faktoren ab, z.B. die Art und Tiefe der Erkrankung, die individuelle Veranlagung/Vulnerabilität, der Leidensdruck und die Bereitschaft des Klienten sowie die Frequenzhäufigkeit der Sitzungen.

Ihr Arzt kann Ihnen ja auch nicht verbindlich sagen, wann Sie wieder gesund werden. Aber mein Anliegen ist es, dass es Ihnen so schnell wie möglich wieder besser geht.

Warum Psychotherapie bei mir häufig schneller zum Ziel führt, können Sie unter der Rubrik Therapie Turbo genauer nachlesen.

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WIE LÄUFT PSYCHOTHERAPIE AB?

Psychotherapie bei mir ist so individuell wie Sie selbst.

Ich werde Ihnen wertschätzend, wohlwollend und einfühlsam begegnen ohne über Sie zu ­ur­tei­len. Was zwischen Menschen selbst­ver­ständ­lich sein sollte, sind in der Psy­cho­the­rapie hoch­wirksame Prinzipien.

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Gemeinsam erarbeiten wir in einem ausführlichen Erstgespräch die die Methoden, die für Ihr individuelles Problem am geeignetsten sind und besprechen Lösungs- und Therapiemöglichkeiten.

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WIE OFT FINDEN DIE SITZUNGEN STATT?

Das hängt von ganz von Ihnen ab.

Sie selbst bestimmen, wie oft und in welchen Abständen sie zu mir kommen. Bewährt hat sich ein regelmäßiger Rhytmus – zum Beispiel ein Mal pro Woche, oder alle 2 Wochen – aber das muss nicht immer so sein.

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Die Seele entwickelt sich nicht nach Kalender, und manchmal braucht sie eben Zeit, um Dinge zu verarbeiten oder Impulse aus den Therapiesitzungen auszuprobieren und zu etablieren. Dann ist es unsinnig, nur um des Terminkalenders Willen den natürlichen Heilungsprozess zu stören. 

Ich bin da flexibel und unterstütze Sie darin, Ihrer Seele ihr eigenes Tempo zu gewähren.

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TUT PSYCHOTHERAPIE WEH?

Nein.

Dank meiner modernen und schonenden Therapieverfahren tut Psychotherapie meistens nicht mehr weh. Sie kann sogar richtig Spaß machen. Schließlich ist Lachen der Königsweg zur Seele.

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Dass Psychotherapie immer belastend und schmerzhaft sein muss ist ein Klischee. Psychotherapie kann sogar große Freude bereiten und mit manchen Klienten lache ich sehr viel.

Eigentlich geht es bei der Psychotherapie ja darum, sich selbst an­zu­nehmen wie man ist. Da kann es natürlich schon vorkommen, dass man bisher unbewusste Anteile seiner Persönlichkeit ent­deckt, die man nicht so gerne mag und lieber nicht sehen möchte. Die Therapie kann auch dazu führen, dass man alte Gefühle zu­lässt, die erst einmal weh tun oder traurig machen.

Mit den heutigen, modernen Therapieverfahren ist es aber meist nicht mehr nötig, traumatische Erlebnisse erneut zu durchleben, um sie zu bearbeiten.

 

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WIE LÄUFT EINE HYPNOSE AB?

Therapeutische Hypnose hat nichts mit dem zu tun, was Sie vielleicht aus dem Fernsehen oder von Show-Veranstaltungen her kennen. Es geht nicht darum, meine Klienten schnell und tief in eine Trance zu schicken, ganz im Gegenteil: Eine sanfte, leichte bis mittlere Trance ist für die Therapie optimal.

Das wichtigste ist: Nichts geschieht ohne das ausdrückliche Wollen meiner Klienten.

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Vergleichen lässt sich dieser Zustand mit dem tief entspannten, angenehmen Gefühl kurz vor dem Einschlafen. Der Körper schläft schon aber der Kopf ist noch wach und dämmert ein wenig. In diesem sanften Dämmerzustand können meine Klienten mit mir sprechen aber haben trotzdem Zugang zu Ihrem Unterbewusstsein, also auch zu vergessenen oder verdrängten Inhalten.

Dadurch ist es u.a. möglich tief im Unterbewusstsein gespeicherte Glaubenssätze umzuprogrammieren, auf verdrängte oder noch nicht bewusst erlebbare Inhalte zurückzugreifen und so gute Lösungen zu finden. Und natürlich geht es auch darum eine tiefe Entspannung und ein einzigartig wunderbares Gefühl zu erleben.

Ich wende i.d.R. das sehr sanfte indirekte Hypnoseverfahren nach Milton Erickson an, mit dem auch wenig suggestible oder kontrollbedürftige Menschen problemlos in eine leichte Trance gehen können, die für therapeutische Zwecke völlig ausreichend ist.

Wie tief sich meine Klienten dann fallen lassen entscheiden Sie aber immer selbst.

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MUSS ICH PSYCHOPHARMAKA EINNEHMEN?

Nein.

Als Psychotherapeutischer Heilpraktiker darf ich Ihnen gar keine verschreibungspflichtigen Medikamente verschreiben. Das dürfen nur Ärzte.

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Ich kenne als Heilpraktiker aber die diagnostischen Richtlinien und werde Ihnen sagen, wenn ich eine medikamentöse Behandlung mit Psychopharmaka für sinnvoll halte. In diesem Fall werde ich Sie bitten,  zu einem Facharzt bzw. Psychiater zu gehen, ggf. zusätzlich zur Psychotherapie bei mir.

Überhaupt ist mir sie Zusammenarbeit mit Ärzten sehr wichtig. Gerne berichte ich Ihrem Hausarzt über Diagnose und Therapieverlauf oder bitte ihn ggf. um Atteste bei Arbeitsunfähigkeit oder rezepte für verschreibungspflichtige Medizin.

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MUSS ICH HOMÖOPATHIE EINNEHMEN ?

Nein, natürlich nicht.

Sie müssen gar nichts. Homöopathie ist nur eine Option, psychische und psychosomatische Prozesse schneller in Gang zu setzen und kann Ihnen Zeit, Geld und Leid ersparen.

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Meine Erfahrung zeigt, dass bei gleichzeitiger Einnahme der individuell richtigen homöopathischen Arzneimittel der Prozess der psychotherapie deutlich verkürzt werden kann und ich habe auch schon häufig erlebt, dass sich Wunden und Traumata aus der Vergangenheit wie von selbst auflösen.

So kann es sein, dass man sich durch Cotherapie mit Homöopathie erspart, verdrängte Gefühle von damals noch einmal zu durchleben und somit Schmerz lindert.

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DÜRFEN PSYCHOTHERAPEUTEN ÜBERHAUPT ARZNEIMITTEL VERORDNEN?

Nein, nur Ärzte und Heilpraktiker dürfen das.

Nach dem Psychotherapeutengesetz ist es Psychotherapeuten nicht erlaubt, Medikamente zu verordnen. 

Ich bin aber Heilpraktiker und darf Ihnen aufgrund des Heilpraktikergesetztes Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, wie z.B. Homöopathie oder pflanzliche Arzneimittel, privatrezeptlich verordnen.

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Nach dem Psychotherapeutengesetz von 1998 ist es "Psychologischen Psychotherapeuten" und "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten" nicht gestattet, Arzneimittel zu verordnen oder andere Therapieverfahren zu verwenden als die staaatlich zugelassenen. Nur Ärzte, wie z.B. Psychiater oder Neurologen, die eine Zusatzausbildung als Psychotherapeut haben, dürfen in ihrer Funktion als Arzt Arzneimittel verordnen.

Da ich aber "Heilpraktiker für Psychotherapie" bin und somit nicht dem Psychotherapeutengesetz sondern dem Heilpraktikergesetz unterliege, ist es mir erlaubt, Homöopathie und andere nicht rezeptpflichtige Arzneimittel zu verordnen, sofern die Wirkung auf die Psyche beschränkt ist.

In 11 Bundesländern, darunter Baden-Württemberg und Bayern, ist durch eindeutige Behördenaussagen und Rechtssprechungen die Einbeziehung homöopathischer, nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel in die psychotherapeutische Behandlung durch "Heilpraktiker für Psychotherapie" bestätigt und erlaubt. (Stand: 2013)

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WERDEN DIE THERAPIEKOSTEN VON PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNGEN ÜBERNOMMEN?

​​Ja, meistens.

Private Krankenkassen erstatten in der Regel die Kosten der Behandlung durch einen Heilpraktiker (Psychotherapie) problemlos.

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Sie sind sogar oft dankbar, da ich modernere Therapieverfahren anwende, die häufig schneller zum Erfolg führen, als die wenigen klassischen Therapieverfahren, die die Kassenärztliche Vereinigung zugelassen hat. Außerdem rechne ich deutlich weniger ab als Psychotherapeutische Ärtze oder Psychologen (kein Faktor 2,3 oder 3,5), wodurch die Krankenversicherung Geld spart.

Einige wenige private Krankenversicherer und staatliche Beihilfen schließen die Behandlung durch "Psychotherapeutische Heilpraktiker" wie mich jedoch aus.

Fragen Sie deshalb bitte vor Antritt einer Therapie bei Ihrer Krankenkasse nach.

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WERDEN DIE THERAPIEKOSTEN VON GESETZLICHEN KRANKENKASSEN ÜBERNOMMEN?

Nein.

In der Regel werden die Kosten der Behandlung durch einen Heilpraktiker (Psychotherapie) von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet, müssen also von Ihnen selbst bezahlt werden.

Es gibt allerdings gewisse Ausnahmen.

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In Ausnahmenfällen, z.B. in dringenden Fällen, wenn Sie in der Region keinen kassenärtzlichen Therapeuten finden, der kurzfristig Termine frei hat kann ihre Kasse im Kostenerstattungsverfahren die Therapiekosten komplett oder teilweise erstatten.

Fragen Sie bitte hierzu bei Ihrer Krankenkasse nach und lassen Sie sich nicht abwimmeln:

Von Gesetz wegen haben Sie ein Recht auf psychotherapeutische Betreuung - und das nicht erst in einigen Monaten! So lange ist nämlich häufig die Wartezeit bei den wenigen kassenärztlich zugelassenen Therapeuten.

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WERDEN DIE THERAPIEKOSTEN VON ZUSATZVERSICHERUNGEN FÜR HEILPRAKTIKER ÜBERNOMMEN?

​​Ja, meistens.

Zusatzversicherungen für Heilpraktiker erstatten in der Regel einen großen Teil der Kosten der Behandlung. Fragen Sie aber bitte bei Ihrer Zusatzversicherung nach.

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Bei der Erstattung durch Zusatzversicherungen und Beihilfen sind folgende Dinge zu beachten:

1. Die Kosten werden meistens nicht vollständig erstattet sondern nur Größtenteils. Die meisten Gesellschaften beschränken die Erstattung auf 80% des gültigen GOÄ- oder GebüH-Satzes oder des Hufelandverzeichnisses. Einen Teil müssen Sie also i.d.R. selbst tragen.

2. Häufig gibt es ein Limit oder Maximalbetrag der Erstattung pro Jahr.

3. Manche Zusatzversicherungen haben Wartezeiten von 3 Monate, bei manchen müssen Sie sogar 8 Monate warten, bis Sie zum ersten Mal Kosten erstatten bekommen.

4. Einige wenige Versicherer und staatliche Beihilfen schließen die Behandlung durch "Psychotherapeutische Heilpraktiker" wie mich jedoch aus.

Fragen Sie deshalb bitte vor Antritt einer Therapie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach.

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KANN ES SINNVOLL SEIN, PSYCHOTHERAPIE TROTZ KOSTENÜBERNAHME SELBST ZU BEZAHLEN?

​Ja, das kann Sinn machen.

Erstens bleiben ihre Themen nur so komplett anonym und in Ihrer Krankengeschichte sind keine Psychischen Erkrankungen lebenslang gespeichert.

Zweitens kann die Therapie ohne Wartezeit sofort beginnen.

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Wenn Sie selbst bezahlen spielen Formalitäten nämlich keine Rolle und Sie können sofort mit der Therapie beginnen und wieder gesund werden, bevor sich die Situation weiter verschlechtert. Sie selbst bestimmen die Dauer und die Häufigkeit der Therapie oder Beratung. 

Sie haben keine monatelangen Wartezeiten, wie sie heute leider bei den gesetzlichen Krankenkassen üblich sind und müssen auch keine langwierigen Gutachten zur Kostenübernahme abwarten.

Gegenüber Versicherungsgesellschaften oder Dritten muss ich bei Selbstzahlern keinerlei Auskünfte erteilen. Ihr Problem bleibt also komplett anonym.

Immer wenn eine Krankversicherung über die Kostenübernahme einer Psychotherapie entscheidet bin ich von meiner Schweigepflicht entbunden und ihre Akte wandert über viele Schreibtische ehe eine Entscheidung über die Genehmigung gefällt wird. Wenn Sie also nicht möchten, dass Andere von ihrem Problemen und Sorgen erfahren, oder Sie keine psychischen Erkrankungen in Ihrer Krankenakte dokumentiert haben möchten, ist es sinnvoll die kosten selbst zu bezahlen.

​Eine Therapie ist außerdem auch dann möglich, wenn Sie sich als Kassenpatient in der zweijährigen Sperrfrist befinden, z.B. nach beendeter oder abgebrochener Therapie. 

Bei einer frisch abgeschlossenen (Zusatz-)Versicherung müssen Sie nicht das Ende der Wartezeit abwarten.

Wenn Sie als Privatpatient in Sperrfrist sind, weil Sie z.B. einen neuen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben oder gegenüber der Versicherung Ihre Erkrankung nicht angeben wollten, können Sie durch Selbstzahlen Akteneinsicht und Therapiesperre umgehen.

Auch bei Lebens- oder Berufsunfähigkeits-Versicherungen müssen Sie so keine Sperrfristen einhalten.

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KANN ICH DIE KOSTEN FÜR PSYCHOTHERAPIE VON DER STEUER ABSETZEN?

Ja, vollständig.

Therapiekosten, die von den Kassen nicht übernommen werden, gelten steuerlich als "außergewöhnliche Belastungen". Diese gehören zu den "Sonderausgaben" und sind vollständig von der Steuer absetzbar.

Auch können Sie Fahrten zur Praxis geltend machen, und zwar bei Benutzung des PKW mit zZt 0,30 Euro (Stand 2020) pro km und bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit den tatsächlich entstandenen Kosten.

KANN ICH ALS PRIVATPERSON DIE KOSTEN FÜR COACHING VON DER STEUER ABSETZEN?

Ja, als Werbungskosten.

Privatpersonen können Aufwendungen für Coachings und berufliche Weiter- oder Fortbildung als "Werbungskosten" geltend machen. Die Kosten sind vollständig von der Steuer absetzbar, sofern der Pauschbetrag von derzeit EUR 1.000,00 (Stand 2018) für alle Werbungskosten zusammen überschritten wird.

Auch können Sie Fahrten zur Praxis geltend machen, und zwar bei Benutzung des PKW mit zZt EUR 0,30 (Stand 2018) pro km und bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit den tatsächlich entstandenen Kosten.

KÖNNEN UNTERNEHMEN UND SELBSTSTÄNDIGE DIE KOSTEN FÜR COACHING STEUERLICH GELTEND MACHEN?

Ja, in vollem Umfang.

Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können die Aufwendungen für Coachings als Betriebsausgaben vollständig von der Steuer absetzen.

Auch die Umsatzsteuer kann selbstverständlich als als Vorsteuer geltend gemacht werden.

IST DIE THERAPIE VON DEN CORONA-SCHUTZMASSNAHMEN BETROFFEN?

Selbstverständlich bin ich auch während der Corona-Situation für Sie da.

Einzeltherapie kann wie gewohnt unter Einhaltung der Hygienevorschriften stattfinden.

Gruppentherapie und Familienaufstellungen finden aus Sicherheitsgründen für die Teilnehmer bis auf weiteres nicht statt.

IHRE FRAGE WAR NICHT DABEI?

Dann fragen Sie mich.

Finden Sie die gewünschten Antworten auf Ihre Fragen hier nicht, so schreiben Sie mir Ihre Fragen einfach über das Kontakttformular oder rufen Sie mich an:

Telefon aus Deutschland: 07585 7878067

Ich beantworte alle Ihre Fragen in der Reihenfolge der Dringlichkeit gerne.

 

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